BESTMALZ intern
Bestätigung zur Verordnung (EG) 1829/2003 und 1830/2003
Keine genveränderten Rohstoffe bei BESTMALZ
Bezugnehmend auf die seit 7.11.2003 in Kraft getretenen EU-Verordnungen 1829/2003 (genveränderte Lebens- und Futtermittel) und 1830/2003 (Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genveränderten Lebens- und Futtermitteln) bestätigen wir, dass in den Betrieben der BESTMALZ AG keine genveränderten Gersten oder Weizen gelagert oder verarbeitet oder in sonstiger Weise eingesetzt werden.
Änderungen dieses Sachverhaltes werden wir sofort unaufgefordert mitteilen.
Nähere Einzelheiten finden Sie unter Die neue Kennzeichnung (EU 1829/2003, 1830/2003).
geschrieben von BESTMALZ Qualitätsmanagement am 01.01.2008 um 17:00.
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